§ 4 EStG – Oldtimer ist nur selten Betriebsvermögen
Der Anerkennung eines 27 Jahre alten Mercedes 300 Cabriolets als gewillkürtes Betriebsvermögen kann entgegenstehen, dass ein betrieblicher Nutzen fehlt. Denn ein Liebhaberobjekt dient regelmäßig nicht dem Betrieb. Liegt aufgrund der überwiegend betrieblichen Nutzung notwendiges Betriebsvermögen vor, sind die Höhe des Einlagewerts und die Angemessenheit der durch das Fahrzeug veranlassten Betriebsausgaben zu überprüfen. Kommt eine Zuordnung zum Betriebsvermögen nicht in Betracht, können aber einzelne Fahrten betrieblich veranlasst und die durch sie veranlassten Kosten steuerlich abziehbar sein (BFH 5.2.07, IV B 73/05, BFH/NV 2007, 1106).
Quelle: Ausgabe 09 / 2007 | Seite 630 | ID 112597