Ausgewählte Einspruchshinweise
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§ 3c EStG - Bedenken gegen das Halbabzugsverfahren (NEU)
Werbungskosten oder Betriebseinnahmen im Zusammenhang mit zur Hälfte steuerfreien Kapitaleinnahmen dürfen nur zu 50 % abgezogen werden. Obwohl dies zu einer Verletzung des objektiven Nettoprinzips führt, ist laut BFH eine Typisierung zulässig, weil auch Verkaufsgewinne zur Hälfte steuerfrei bleiben. Hiergegen wurden zwei Verfassungsbeschwerden eingelegt. Zu klären ist weiterhin, ob Aufgabe- und Veräußerungsverluste nach § 17 EStG bei verfassungskonformer Auslegung zu 100 % zu berücksichtigen sind. Der EuGH hat entschieden, dass das Halbabzugsverfahren bei Auslands- nicht früher als bei Inlandsbeteiligungen in Kraft treten darf und die Übergangsregel gegen die Kapitalverkehrsfreiheit verstößt.
FG Thüringen 8.10.08, 4 K 1058/07, Revision unter IX R 8/09
FG Rheinland-Pfalz 23.7.08, 2 K 2628/06, EFG 08, 1602, Revision unter IX R 42/08
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