§ 4 UStG - Wertpapierkauf im Rahmen der Vermögensverwaltung ist steuerpflichtig
Die Leistungen von Kreditinstituten an Privatkunden sind über § 4 Nr. 8 UStG generell steuerfrei. Das gilt auch für den Handel mit Aktien, Anleihen oder Fonds gemäß § 4 Nr. 8e UStG. Bei Wertpapiertransaktionen im Rahmen einer Vermögensverwaltung handelt es sich aber nach Auffassung der Finanzverwaltung lediglich um eine unselbstständige Nebenleistung zur steuerpflichtigen Hauptleistung Vermögensverwaltung. Dieser Grundsatz ist ab 2007 generell anzuwenden. Damit verteuern sich die Gebühren für Sparer.
Nach der EuGH-Rechtsprechung ist zwar in der Regel jede sonstige Leistung als eigene selbstständige Hauptleistung zu betrachten. Hierbei ist aber die Sichtweise des Kunden maßgebend. Der erwartet von seiner beauftragten Bank eine einheitliche Leistung aus Verwaltung, Renditesteigerung und Durchführung der Transaktionen, wobei ausgeführte Wertpapierumsätze nur als Nebenleistung anzusehen sind. Für die insgesamt umsatzsteuerpflichtige Leistung ist es unerheblich, ob pauschal oder nach den tatsächlichen Kauf- und Verkaufsorders abgerechnet wird.
Praxishinweis: Getrennte und damit zum Teil steuerfreie Leistungen liegen nur dann vor, wenn der Kunde selbst darüber entscheiden kann, ob Transaktionen durchgeführt werden sollen. Hierzu muss er noch vor seiner Order durch die Bank informiert werden und dem Institut einen entsprechenden Auftrag erteilen.
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