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  • § 45e EStG – Derzeit noch wenig Zufluss aus der seit Juli 2005 geltenden EU-Zinssteuer

    Seit 1.7.2005 gilt in Europa die EU-Zinsrichtlinie. Damit wurde das Wissen der Finanzbehörden auf das europäische Ausland ausgeweitet, denn seit Juli können die deutschen Finanzbehörden Kontrollmitteilungen über Zinseinnahmen von Auslands-Kontoinhabern erhalten. Allerdings gibt es zurzeit noch Ausnahmen, da EU-Staaten wie Österreich, Luxemburg, Belgien und auch der europäische Drittstaat Schweiz die Zinsen noch nicht melden. Statt dessen werden die Erträge der Kontoinhaber mit Quellensteuer belastet. Davon verbleiben wie in der EU-Zinsrichtlinie vereinbart 25 v.H. als Verwaltungsgebühr im Land, 75 v.H. führen die vorgenannten Staaten anonym an die einzelnen Wohnsitzstaaten der Bankkunden ab. 

     

    Nach Aussage des Eidgenössischen Finanzdepartements haben Schweizer Banken von Anlegern aus EU-Staaten im zweiten Halbjahr 2005 umgerechnet 89 Mio. EUR eingenommen. Deutsche Anleger können diese einbehaltene Quellensteuer in voller Höhe wie den Zinsabschlag über die Steuererklärung geltend machen, also nicht nur in Hinsicht auf den an das Bundeszentralamt für Steuern überwiesenen Betrag. Der entsprechende Eintrag hierfür befindet sich auf der Anlage KAP, Zeile 51. Anders als die herkömmliche Quellensteuer auf Auslandsdividenden, die über die Anlage AUS berücksichtigt wird, erfolgt ein Abzug von der Steuerschuld gemäß § 14 Zinsinformationsverordnung stets in voller Höhe. Der Ansatz ist im Rahmen der Zinsrichtlinie nicht von der Höhe der im Ausland erzielten Einkünfte abhängig, kann also auch zu einer Erstattung führen. 

     

    Die auf den ersten Blick geringe Ausbeute durch die EU-Zinsrichtlinie hat mehrere Hintergründe. Die Richtlinie hat eine Reihe von Schlupflöchern. Anleger können einen Abzug zu Gunsten von Kontrollmitteilungen vermeiden und die Höhe der Quellensteuer ist mit 15 v.H. bis zum 30.6.2008 noch sehr moderat. Doch das Aufkommen wird sich in Zukunft deutlich verstärken: 

     

    • Der Quellensteuersatz steigt bis zum Jahr 2011 auf 35 v.H. an und wird damit mehr als verdoppelt.