§ 5 EStG - Die Auswirkungen des BilMoG auf die Steuerbilanz: BMF bezieht Stellung
Am 12.3.2010 hat das BMF sein Schreiben zur Maßgeblichkeit der handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung für die steuerliche Gewinnermittlung veröffentlicht. Ein Schreiben, auf das in der Praxis schon mit Spannung gewartet wurde, zumal die durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (kurz BilMoG) bewirkte Änderung des § 5 Abs. 1 EStG bereits für Wirtschaftsjahre gilt, die nach dem 31.12.2008 enden. Die wesentlichen Inhalte des Anwendungsschreibens werden nachfolgend dargestellt:
- Die Grundsätze zur Aktivierung, Passivierung und Bewertung der einzelnen Bilanzposten nach HGB sind für die steuerliche Gewinnermittlung weiterhin maßgeblich.
- Handelsrechtliche Aktivierungsgebote und Aktivierungswahlrechte führen weiterhin zu Aktivierungsgeboten in der Steuerbilanz, sofern dies nicht - wie z.B. bei selbst geschaffenen immateriellen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens - durch eine steuerliche Regelung ausgeschlossen ist.
- Passivierungsverbote und Passivierungswahlrechte in der Handelsbilanz führen weiterhin zu Passivierungsverboten in der Steuerbilanz.
- Handelsrechtliche Passivierungsgebote sind vorbehaltlich der Steuervorschriften nach wie vor für die steuerliche Gewinnermittlung maßgeblich. Die Maßgeblichkeit wird insbesondere durchbrochen bei den Rückstellungen für Dienstjubiläen, dem Rückstellungsverbot für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften sowie der Sonderregelung für Pensionsrückstellungen in § 6a EStG.
- In der Handelsbilanz ausgeübte Bewertungswahlrechte wirken ohne eigenständige steuerliche Regelung wegen des maßgeblichen Handelsbilanzansatzes auch auf den Wertansatz in der Steuerbilanz.
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