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  • § 5b EStG - Daten für die elektronische Bilanz

    Für 2011 beginnende Wirtschaftsjahre ist die elektronische Übermittlung von Bilanz und GuV verpflichtend. Hinzu kommt eine Überleitungsrechnung, wenn die Bilanz Ansätze enthält, die den steuerlichen Vorschriften nicht entsprechen. Amtlich vorgeschrieben ist der Datensatz im XBRL-Format als internationaler Standard für Finanzberichte, der meist auch für die Veröffentlichung im Bundesanzeiger verwendet wird. Der Dateninhalt geht von der HGB-Taxonomie aus, bildet die allgemeinen handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften ab und enthält die Module Bilanz, GuV, Ergebnisverwendung, Kapitalkontenentwicklung und Anhang.  

     

    Das BMF hat jetzt das gegliederte Datenschema den Verbänden zur Stellungnahme als Entwurf zugeleitet. Es besteht aus Bilanz und GuV. Dabei ist eine Reihe von verbindlichen Taxonomiedateien als Mussfeld unabhängig von der Rechtsform zwingend zu übermitteln. Darüber wird geprüft, ob der Mindestumfang enthalten ist. Das für steuerliche Zwecke angepasste Datenschema umfasst das Modul  

     

    • Stammdaten zur Übermittlung von Informationen zum Dokument, zum Bericht und zum Unternehmen,
    • Jahresabschluss zur Übermittlung der Berichtsbestandteile wie HGB-Bilanz, GuV, Ergebnisverwendungsrechnung, Kapitalkontenentwicklung für Personenhandelsgesellschaften sowie
    • steuerliche Modifikationen, insbesondere die Umgliederung/Überleitungsrechnung.

     

    Darüber hinaus können weitere Berichtsbestandteile zur Übermittlung genutzt werden. Das betrifft Haftungsverhältnisse, Eigenkapitalspiegel, Kapitalflussrechnung, Anhang mit Anlagespiegel oder Lagebericht. Übergangsweise wird nicht beanstandet, wenn die Bilanz im Kalenderjahr 2011 noch nicht nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz übermittelt wird.