§ 6 EStG - Die Rückstellung für die Kosten zur Aufbewahrung der Geschäftsunterlagen wird nicht abgezinst
Der BFH hat mit Urteil vom 19.August 2002 entschieden, dass für die zukünftigen Kosten der Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen, zu der das Unternehmen nach § 257 HGB und § 147 AO verpflichtet ist, sowohl handelsrechtlich als auch steuerlich zwingend eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden ist. Diese Rückstellung ist nicht abzuzinsen. Darauf weist die OFD Münster in einer Kurzinformation vom 21.Januar 2005 hin.
OFD Münster, Kurzinformation Einkommensteuer Nr.5/2005 vom 21.1.05 in Der Betrieb 2005 S.308.
Quelle: Ausgabe 03 / 2005 | Seite 184 | ID 115282