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  • §§ 62 ff. EStG - Neue Dienstanweisung zur Durchführung des Familienleistungsausgleichs

    Das BZSt hat jetzt die Dienstanweisung zur Durchführung des Familienleistungsausgleichs neu gefasst. Die Neufassung beinhaltet neben Klarstellungen und Umstellungen zur besseren Übersicht insbesondere die Änderungen durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 infolge des Wegfalls der Einkünfte- und Bezüge-Grenze und dem Abstellen auf die Berufsausbildung sowie Änderungen im SGB VII und VIII. Die Dienstanweisung ist als zentrale Vorschrift für die Familienkassen in allen noch nicht bestandskräftig festgesetzten Kindergeldfällen anzuwenden und gilt damit auch für die Jahre 2008 bis 2011, jedoch mit Ausnahme der durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 geänderten Regelungen.  

     

    Fundstellen:  

    BZSt 16.7.12, St II 2 - S 2280 - DA/12/00002; 20.12.11, St II 2 - S 2282-PB/11/00002, BStBl I 12, 40  

    BMF 7.12.11, IV C 4 - S 2282/07/0001-01, BStBl I 11, 1243  

    Quelle: Ausgabe 09 / 2012 | Seite 574 | ID 157750