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  • § 6a UStG - Anforderungen an den Belegnachweis für innergemeinschaftliche Lieferungen

    Um die Steuerfreiheit nach §§ 6a Abs. 3 UStG und 17a UStDV in Anspruch nehmen zu können, muss eine Rechnungskopie den Hinweis auf die innergemeinschaftliche Lieferung als Grund für die Umsatzsteuerfreiheit enthalten.  

     

    Das FG Hamburg konkretisiert die Anforderungen in einem rechtskräftigen Urteil weiter, indem Ausstellungsdatum, Angaben zu Identität und Anschrift des Ausstellers sowie kommunale Angabe des Bestimmungsortes zu den Kernelementen einer als Beleg dienenden Bescheinigung gelten. Erfüllt der Unternehmer die bestehenden Nachweispflichten nicht oder nur unvollständig, ist von einer steuerpflichtigen Lieferung auszugehen.  

     

    Bei der Pkw-Lieferung nach Österreich durch Beförderung und Versendung fehlten im Urteilsfall Name, Anschrift, USt-ID und Lieferzeitpunkt. Die Rechnung enthielt keinen Hinweis auf die steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung. Da auch keine anderen Belege mit gleichwertiger Aussagekraft vorlagen, waren die Voraussetzungen der Steuerfreiheit nicht erfüllt.