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  • § 6a UStG - Die qualifizierte Bestätigung von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern kann jetzt elektronisch beantragt werden

    Unternehmer können eine qualifizierte Bestätigung von ausländischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummern beim Bundesamt für Finanzen jetzt auch online beantragen. Der Zugang erfolgt über die bekannte Internet-Adresse www.bff-online.de, wo der Anfragende über die Rubrik „Bestätigungsverfahren“ zur qualifizierten Bestätigungsanfrage gelangt. 

     

    Der Anfragende wird dann zunächst gebeten, sich mit seiner eigenen USt-IdNr. zu identifizieren und die einfache Bestätigungsanfrage durchzuführen. Wird die angegebenen USt-IdNr. des ausländischen Geschäftspartners nicht als gültig erkannt, ist keinerlei weitergehende Anfrage möglich. Andernfalls erfolgt die Weiterleitung zur qualifizierten Bestätigungsanfrage. Der Abfragende muss dann alle erforderlichen Angaben zum Namen und zur Adresse des Geschäftspartners machen. Das automatisierte Verfahren entspricht also in vollem Umfang dem manuellen Verfahren. Beim automatisierten Verfahren kann das am Bildschirm erhaltene Abfrageergebnis direkt ausgedruckt werden. Darüber hinaus kann der Unternehmer - wie bisher - eine schriftliche Bestätigungsanfrage beim Bundesamt für Finanzen einreichen. 

     

    Quelle: Ausgabe 02 / 2005 | Seite 96 | ID 115233