· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Die USt-IdNr. des Kunden richtig prüfen!
| Zum 1.1.2020 wurde die Steuerbefreiung der innergemeinschaftlichen Lieferung nach § 4 Nr. 1 Buchst. b, § 6a UStG ‒ also des EU-Geschäfts ‒ umfassend neu geregelt. Die Aufzeichnung einer gültigen ausländischen USt-IdNr. des Kunden mutierte ‒ neben der korrekten Erfassung im MIAS ‒ zu einer materiellen Voraussetzung der Steuerbefreiung. Die Finanzverwaltung wird die Steuerbefreiung also ablehnen, wenn keine gültige USt-IdNr. benannt wird. Die nachfolgenden Ausführungen bauen auf FAQ des BZSt auf und ergänzen, erläutern oder kürzen diese, soweit dies erforderlich oder geboten erscheint. Unsere zusätzliche Checkliste unterstützt Sie im Tagesgeschäft. |
FAQ 1: Was ist die USt-IdNr. ?
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) ist ein eindeutiges Identifikationsmerkmal für EU-Unternehmer im Bereich der Umsatzsteuer. Sie dient der Abwicklung von innergemeinschaftlichen Leistungen. Unternehmer, die am EU-Binnenmarkt teilnehmen, benötigen die USt-IdNr.
FAQ 2: Bestätigung von ausländischen USt-IdNrn.
Über das folgende Internetformular (siehe www.iww.de/s5012) können Sie sich die Gültigkeit einer ausländischen USt-IdNr. bestätigen lassen.
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