§ 8b KStG - Die Veräußerung von Bezugsrechten ist wie ein Anteilsverkauf steuerfrei
Die Steuerbefreiung für Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft gemäß § 8b Abs. 2 KStG gilt auch für den Verkauf von Bezugsrechten auf neue Aktien. Nach Ansicht des FG Köln besteht wirtschaftlich zwischen beiden Vorgängen kein Unterschied, sodass die Vorschrift des § 8b Abs. 2 KStG auf Bezugsrechte analog anwendbar ist. Denn der Begriff von Anteilen an einer Körperschaft erfasst nach dem Zweck der Regelung auch Bezugsrechte auf Aktien oder GmbH-Anteile.
Der BFH hatte jüngst zu Bezugsrechten im Privatbereich entschieden, dass hier das Halbeinkünfteverfahren anzuwenden ist, weil sie im Rahmen von § 3 Nr. 40 EStG mit Aktien vergleichbar sind (s. AStW 06, 104). Gleiches gilt auch bei § 17 EStG, wonach zu einer wesentlichen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft auch Anwartschaften hierauf zählen.
Praxishinweis: Im Privatbereich löst die Ausgabe von Bezugsrechten im Rahmen einer Kapitalerhöhung ein Spekulationsgeschäft unabhängig davon aus, ob die jungen Anteile bezogen oder die Rechte verkauft werden. Zudem mindern sich die Anschaffungskosten der alten Werte. Diese Berechnung ist kompliziert und bedarf vieler Schritte. Im Hinblick auf die Auflistung in der Jahresbescheinigung ist daher generell zu überprüfen, ob der Verkaufserlös richtig berechnet und die ehemaligen Kaufkurse entsprechend korrigiert worden sind.
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