§ 9 EStG - Die Abzugsmöglichkeiten bei witterungsbedingten Unfällen
Der Winter hat in einigen Regionen für viel Eis und Schnee gesorgt. Passiert ein Unfall auf der Fahrt zur Arbeit, können Arbeitnehmer die Aufwendungen neben der Entfernungspauschale als Werbungskosten berücksichtigen. Dies gilt auch bei Unfällen
- auf notwendigen Fahrten zum Tanken,
- zur Autoreparatur sowie
- zur Einnahme des Mittagessens in der Nähe der Einsatzstelle während der Arbeitszeit (H 42 LStH).
Erstattet der Arbeitgeber die Unfallkosten, liegt ein geldwerter Vorteil vor. Wird der geldwerte Vorteil pauschal versteuert (§ 40 Abs. 2 S. 2 EStG), können die Aufwendungen nicht als Werbungskosten berücksichtigt werden.
Ein berufsbedingter Unfall ist nicht auf Privatfahrten oder bei Alkoholeinfluss anzunehmen. Wenn die Fahrt nicht von der Wohnung aus angetreten oder dort beendet wird, liegt ebenfalls kein berufsbedingter Unfall auf der Strecke vor.
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