§ 9 EStG - Fortbildungsreisen ins Ausland
Für die steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für ausländische Bildungsreisen sind zwei aktuelle FG-Entscheidungen von Bedeutung.
Spanisch-Sprachkurs in Mexiko ist steuerlich begünstigt
Im Urteilsfall ging es um einen Steward bei einer Fluglinie, dessen beruflicher Aufstieg neben Englisch eine weitere Fremdsprache voraussetzte. Die Spanisch-Fortbildung wurde von einer anerkannten Sprachschule in Mexiko durchgeführt. Flugkosten zu der Fortbildungsstätte fielen nicht an.
Das FG Rheinland-Pfalz entschied, dass die Aufwendungen für den Spanisch-Sprachkurs in Mexiko Werbungskosten darstellen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Veranstaltung nahezu ausschließlich der beruflichen Sphäre zuzuordnen ist. Dies ist der Fall, wenn der Reise ein unmittelbarer beruflicher Anlass zugrunde liegt und private Interessen in den Hintergrund treten. Positiv wurde beurteilt, dass der Sprachkurs während des vom Arbeitgeber genehmigten Bildungsurlaubs stattfand.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AStW Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 21,20 € / Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig