§ 9 EStG - Kein Ansatz von Pauschalen bei offensichtlich unzutreffender Besteuerung
Eine offensichtlich unzutreffende Besteuerung verbietet den Ansatz von Pauschalen. Zwei Urteile zu unterschiedlichen Sachverhalten belegen diese Begründung.
Keine Übernachtungspauschale bei Fernfahrern
Schläft ein Fernfahrer in der Lkw-Schlafkabine, sind die Pauschalen für Übernachtungen bei Auslandsdienstreisen nicht anzuwenden, so das Urteil des BFH. Ein Ansatz der von der Finanzverwaltung festgelegten Pauschbeträge kommt nicht in Betracht, da dies zu einer offensichtlich unzutreffenden Steuerfestsetzung führen würde. Die tatsächlich angefallenen Aufwendungen unterschreiten nämlich die Höhe der Pauschalen erheblich. Die Kosten sollen nicht vollständig unter den Tisch fallen. Daher werden die tatsächlich angefallenen Aufwendungen als Werbungskosten berücksichtigt. Ohne Einzelnachweise können 5 EUR für Dusche, Toilette und Reinigung der Schlafgelegenheit angesetzt werden, wenn der Arbeitgeber insoweit keine steuerfreien Erstattungen geleistet hat.
Keine regelmäßige Arbeitsstätte bei Fernfahrern
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