§ 9a EStG - Kein Anspruch des Arbeitnehmers auf höheren pauschalen Kostenabzug
Arbeitnehmer können beruflich veranlasste Aufwendungen ohne Nachweis nur pauschal mit 920 EUR ansetzen. Bundestagsabgeordnete hingegen erhalten eine steuerfreie Kostenpauschale von 42.612 EUR. Das FG Münster hat nun entschieden, dass Arbeitnehmer daraus keinen Anspruch auf Steuerfreistellung ihrer Einnahmen herleiten können.
Dabei kann dahingestellt bleiben, ob die Steuerfreiheit der Abgeordnetenpauschale als Ungleichbehandlung gegen Art. 3 GG verstößt. Denn eine Nichtigkeitserklärung dieser begünstigenden Regelung würde nicht dazu führen, dass Arbeitnehmer besser gestellt werden. Der Gesetzgeber kann typisierend an unterschiedliche Sachverhalte verschiedene Rechtsfolgen knüpfen, was er in Bezug auf Abgeordnete mit hohen Fahrtkosten und Mehraufwendungen gemacht hat.
Die Finanzverwaltung erlässt Steuerbescheide zum strittigen Sachverhalt auch weiterhin vorläufig, da nunmehr drei Revisionen zum Thema anhängig sind. Von einem günstigen Ausgang würden aber nicht nur Arbeitnehmer profitieren, sondern vor allem Selbstständige. Denn Unternehmer und Freiberufler können ihre Betriebsausgaben nur mittels Nachweis und nicht über eine vergleichbare Werbungskostenpauschale geltend machen.
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