Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • Abgeltungsteuer - Auswirkung auf die Veranlagung

    Über das Steuerentlastungsgesetz 2011 soll § 2 Abs. 5b S. 2 EStG ab dem Veranlagungszeitraum 2012 geändert werden, sodass abgeltend besteuerte Kapitaleinkünfte für einige Nebenrechnungen nicht mehr in der Einkommensteuererklärung anzugeben sind. Das hat mit Ausnahme beim Spendenabzug positive Auswirkungen. Kapitaleinkünfte nach § 20 EStG werden nicht mehr zur Bemessung der zumutbaren Eigenbelastung nach § 33 Abs. 3 EStG benötigt. Insoweit können Sparer mehr außergewöhnliche Belastungen geltend machen.  

     

    Beispiel: Ein kinderloses Ehepaar weist Kapitaleinkünfte von 10.000 EUR und sonstige Einkünfte von 50.000 EUR auf. Die nach § 33 EStG abziehbaren Krankheitskosten belaufen sich auf jährlich 4.000 EUR.  

     

    Jahr  

    bis 2011  

    ab 2012  

    Maßgebende Einkünfte  

    60.000  

    50.000  

    Eigenbelastung in %  

    6  

    5  

    Eigenbelastung in EUR  

    3.600  

    2.500  

    außergewöhnliche Belastung  

    400  

    1.500  

     

    Für den Spendenhöchstbetrags nach § 10 EStG werden Kapitaleinkünfte nach § 20 EStG ebenfalls nicht mehr benötigt.