Abgeltungsteuer - Kapitaleinkünfte sollen künftig seltener in die Steuererklärung gehören
Die nach §§ 32d Abs. 1 und 43 Abs. 5 EStG bereits abgeltend besteuerten Kapitaleinkünfte sollen ab 2012 nicht mehr in der Einkommensteuerveranlagung berücksichtigt werden. Diese Neuregelung soll durch das Steuervereinfachungsgesetz eingeführt werden, um Anleger davon zu entlasten, dass sie ihre Erträge nur für die Erfassung in Nebenrechnungen anzugeben haben. Das soll für die Ermittlung
- der zumutbaren Eigenbelastung nach § 33 Abs. 3 EStG,
- des Spendenhöchstbetrags nach § 10b EStG und
- zur Einkommensprüfung volljähriger Kinder gelten.
Eingeschränkt wird die Anwendung jedoch nach § 2 Abs. 5b EStG auf Einkünfte aus Kapitalvermögen, für die der gesonderte Steuersatz von 25 % angewendet wird. Handelt es sich hingegen um Erträge, die dem regulären Steuersatz unterliegen, gilt diese neue Vereinfachung nicht. So kommt die Anwendung der Abgeltungsteuer bei Kapitaleinkünften nicht in Betracht, wenn
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