Abgeltungsteuer - Das Zusammenspiel von Übergangsregeln und dem Zu- und Abflussprinzip
Durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 wurde der Systemwechsel bei den privaten Kapitalerträgen ab 2009 beschlossen. Danach ist ein besonderer Bestandsschutz vor der Kursgewinnbesteuerung sowie das Zu- und Abfluss-Prinzip gemäß § 11 EStG für laufende Kapitaleinnahmen und Werbungskosten vorgesehen. Über das Jahressteuergesetz 2008 kommen weitere Regeln hinzu. Nachfolgend eine Übersicht über die Auswirkungen der Einführung der Abgeltungsteuer ab 2009 auf die einzelnen Arten von Kapitaleinnahmen:
- Zinsen und Gewinnausschüttungen (z.B. Aktien, GmbH- und Genossenschafts-Anteile) unterliegen nach den allgemeinen Zuflussregeln ab dem 1.1.2009 der Abgeltungsteuer (§ 52a Abs. 1 EStG).
- Nach DBA steuerfreie ausländische Investmenterträge (insbesondere Mieten und Grundstücksverkäufe) unterliegen ab 2009 über § 4 Abs. 1 S. 1 InvStG nicht mehr dem Progressionsvorbehalt.Das gilt aber nur für Privatanleger. Für betriebliche Anleger muss der Fonds neben dem Aktiengewinn ab 2009 auch noch separat den Immobiliengewinn ausweisen.
- Das Halbeinkünfteverfahren entfällt für Dividendenauszahlungen ab dem 1.1.2009. Im Rahmen des § 23 EStG gilt es hingegen bei vor 2009 erworbenen Aktien über den Jahreswechsel hinaus.
- Im betrieblichen Bereich von Personenunternehmen wird aus dem Halbeinkünfteverfahren ab dem 1.1.2009 das Teileinkünfteverfahren für Gewinnausschüttungen und Verkäufe, selbst wenn die Anteile an Kapitalgesellschaften vor 2009 erworben worden sind.
- Laufende Erträge und realisierte Kursgewinne aus den derzeitigen Finanzinnovationen nach § 20 Abs. 2 Nr. 4 EStG a.F. unterliegen ab dem 1.1.2009 ohne besondere Übergangsregel dem neuen Steuersystem (§ 52a Abs. 10 S. 5 EStG).
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