Abgeltungsteuer - Zertifikate mit exaktem Timing für Gewinne und Verluste
Allein für Zertifikate endet die Spekulationsfrist gemäß § 52 Abs. 10 S. 6 ff. EStG n.F. vorzeitig am 30.6.2009, sofern die Kapitalforderung nach dem 14.3.2007 erworben wird. Diese Ausnahme für Zertifikate vom allgemeinen Bestandsschutz nutzen Banken, um einem der Verlierer der Abgeltungsteuer noch einen letzten Verkaufsschub zu geben.
Termin Mitte Juli 2009 für herkömmliche Zertifikate
Eine Reihe von Instituten emittiert jetzt Zertifikate mit Fälligkeit im Juni 2009, um noch so gerade steuerfreie Kursgewinne retten zu können. Kommt es hingegen zu Verlusten, sind die entsprechend nur im begrenzten Rahmen des § 23 EStG verrechenbar. Einen Schritt weiter geht daher die Citibank, indem sie sowohl die alten als auch die neuen Steuerregeln optimal miteinander kombiniert. Zwei Expresszertifikate laufen im Verlustfall bis Juli 2009, bei Gewinnen ist spätestens einen Monat früher Schluss. Damit bleibt der Kursgewinn steuerfrei und der realisierte Verlust ist unter der Abgeltungsteuer mit Zinsen und Dividenden verrechenbar.
Der eine Titel bezieht sich auf die drei Luxusaktien Louis Vuitton, Tiffany und Porsche (WKN CL8P1L) und der andere auf die Indizes S&P 500, Nikkei sowie EuroStoxx 50 (WKN CG8P1K). Sind die drei Basiswerte im Dezember 2008 höchstens um 10 v.H. gefallen, gibt es den Nennwert mit 120 v.H. nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei zurück. Ist das nicht der Fall, gibt es im Februar 2009 eine zweite Chance mit 122 v.H. Rückzahlung. Weitere Termine bieten die Zertifikate im April und Juni 2009 mit 124 oder 126 v.H. Wird das Expressniveau niemals erreicht, gibt es im Juni immerhin noch einen steuerfreien Gewinn von 10 v.H., wenn die jeweiligen drei zugrunde liegenden Basiswerte maximal 30 v.H. gefallen sind.
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