Zertifikate - Übergangsregeln zur Abgeltungsteuer werden immer komplizierter
Die Ausgangslage für den steuerlichen Systemwechsel 2009 ist bei Zertifikaten im Grundsatz einfach.
- Gewinne aus Finanzinnovationen wie Garantie- und Zinszertifikate unterliegen bei Verkauf oder Fälligkeit nach 2008 dem Pauschalsteuersatz von 25 v.H. Verluste sind nur noch im Rahmen des § 20 EStG als negative Kapitaleinnahmen verrechenbar.
- Für Kurserlöse aus vor dem 15.3.2007 erworbenen Risikozertifikaten gilt § 23 EStG weiterhin, Gewinne bleiben nach einem Jahr steuerfrei und Verluste sind dann nicht verrechenbar.
- Nach dem 14.3.2007 gekaufte Risikozertifikate genießen den Bestandsschutz gem. § 52a Abs. 10 S. 8 EStG nur bei einem Verkauf bis Ende Juni 2009. Anschließend kommt die Abgeltungsteuer sowohl im Gewinn-, als auch im Verlustfall zur Anwendung.
Doch diese Dreiteilung reicht in der Praxis meist nicht aus. Aktuelle Ansichten von BFH und BMF sind zusätzlich zu berücksichtigen. Da sich bei vielen Mandanten Zertifikate aller Art im Depot befinden, sind die künftigen steuerlichen Regelungen besonders zu beachten.
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