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  • AfA-Bemessungsgrundlage nach einer Einlage

    Auf den Seiten 157 und 158 dieser Ausgabe wird ein Urteil des BFH (18.8.09, X R 40/06) vorgestellt, in dem es um die Höhe der Abschreibungen nach einer Einlage ins Betriebsvermögen geht, wenn für das Wirtschaftsgut zuvor bereits bei den Überschusseinkünften Abschreibungen vorgenommen wurden. Zum besseren Verständnis werden die Auffassungen des BFH und der Finanzverwaltung anhand einer Vergleichsberechnung dargestellt.  

     

    Sachverhalt: Ein Gebäude mit Anschaffungskosten von 500.000 EUR wird zur Einkünfteerzielung im Bereich der Vermietung und Verpachtung genutzt. Das Gebäude wurde am 1.1.2000 angeschafft und jährlich mit 2 % abgeschrieben. Am 1.1.2010 legt der Steuerpflichtige das Gebäude in sein Betriebsvermögen ein. Der Teilwert beträgt 600.000 EUR.  

     

    Die Rechnung des Finanzamts

    historische Anschaffungskosten des Gebäudes  

    500.000 EUR  

    abzüglich Abschreibungen im Rahmen des § 21 EStG  

    100.000 EUR  

    AfA-Bemessungsgrundlage nach der Einlage  

    400.000 EUR  

    jährliche Abschreibungen (3 %)  

    12.000 EUR  

     

    Hinweis: Da das AfA-Volumen auf 400.000 EUR begrenzt ist, verbleibt ein Restbuchwert von 200.000 EUR (600.000 EUR abzüglich 400.000 EUR). Der Restbuchwert wirkt sich erst dann gewinnmindernd aus, wenn das Gebäude aus dem Betriebsvermögen ausscheidet.