Aktiensplit - Steuerlich keine Auswirkung
Bei Kursen über 100 EUR wirken Aktien optisch teurer und schrecken potentielle Käufer ab. Daher wollen Firmen wie etwa jetzt Adidas, SAP oder Beiersdorf ihre Aktien verbilligen. Das gelingt durch Aufstockung der Anteile ohne Erhöhung des Grundkapitals. Die durch den Split zugeteilten Aktien stellen einen nicht steuerbaren Vorgang auf der Vermögensebene dar. Die ursprünglichen Anschaffungskosten werden nun auf die vermehrte Anzahl verteilt und sind für die Bemessung eines Veräußerungsgewinns maßgebend. Es beginnt keine neue Spekulationsfrist. Das Kaufdatum der alten Aktien ist maßgebend.
Quelle: Ausgabe 05 / 2006 | Seite 366 | ID 114067