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  • Anlagestrategie - Langfristig mit Sparplänen und Fondspolicen investieren

    Für die Altersvorsorge lässt sich privat über Fondssparpläne oder fondsgebundene Renten- und Kapitallebensversicherungen sparen. Bei herkömmlichen Investmentfonds steht eine breite Angebotspalette von Aktien-, Renten- oder Immobilienfonds zur Auswahl, wobei die jährlich thesaurierten oder ausgeschütteten Kapitaleinnahmen steuerpflichtig sind. Dabei fallen laufende Gebühren und beim Erwerb der Ausgabeaufschlag an, der aber beim Kauf über Discountbroker minimiert werden kann. Bei den Policen entfällt das Aufgeld in der Regel, dafür kommt es zu Kosten für den Versicherungsmantel. Die aufgelaufen Erträge sind erst einmal nicht steuerpflichtig. Ob sie bei Fälligkeit voll zu den Einkünften aus § 20 EStG oder mit dem Ertragsanteil zu denen nach § 22 EStG gehören, hängt von der späteren Option Rente oder Kapitalauszahlung ab.  

     

    Dabei sind Sparpläne und Fondspolicen nicht direkt vergleichbar, da Letztere wie die herkömmliche Lebensversicherung eine Kombination aus Hinterbliebenenschutz und Sparanteil darstellt. Nur die nach Abzug von Verwaltungskosten und Risikoschutz verbleibende Sparrate fließt in Investmentfonds. Die Auswahl der Fonds erfolgt entweder durch die Versicherung oder den Kunden selbst. Dies bleibt aber flexibel, da die Fondsauswahl für die laufenden Einzahlungen zumeist jährlich änderbar ist und bereits investierte Anteile in andere Fonds umgeschichtet werden können. Diese Vorgänge lösen keine Steuern aus. Beiden Anlageformen ist jedoch gemeinsam, dass die Rendite von der Wertentwicklung der angesparten Investmentanteilen abhängt. Eine garantierte Leistung gibt es nicht, selbst Verluste sind bei ungünstiger Börsenlage möglich.  

     

    Stirbt der Versicherungsnehmer vor Ablauf der Versicherungszeit, erhält der Begünstigte auf jeden Fall die vereinbarte Todesfallleistung. Ist der Wert der Fondsanteile zu diesem Zeitpunkt höher, wird der höhere Betrag ausgezahlt. Bei der Direktanlage fließen die Fondsanteile in den Nachlass. Hier kann es aus der Versicherung besonders in den Anfangsjahren mehr geben. Seit 2005 abgeschlossene Policen sind gem. § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG steuerpflichtig, wie eine herkömmliche Lebensversicherung. Damit ist aus steuerlicher Sicht die direkte Anlage in Aktien- oder offene Immobilienfonds günstiger, da große Teile der realisierten Kursgewinne steuerfrei bleiben. Sofern es sich hingegen um eine fondsgebundene Rentenversicherung handelt, sieht das Ergebnis anders aus. Lediglich der Ertragsanteil der späteren Auszahlung wird erfasst.  

     

    Checkliste Fonds oder Police

     

    Direktanlage  

    Rentenpolice  

    Fondsauswahl  

    sehr hoch  

    ausreichend hoch  

    Flexibilität  

    sehr hoch  

    eingeschränkt  

    Absicherung  

    keine  

    Mindestverzinsung  

    Ausgabeaufschlag  

    beim Erwerb, Rabatt bei vielen Banken  

    keiner  

    Kostenfaktor  

    laufende interne Fondsgebühren  

     

     

    je nach Bank Depotverwaltung  

    Anteil für Risikoschutz  

    Umschichtungen  

    nicht immer kostenlos  

    meist ohne Gebühr  

    Steuern in der Sparphase  

    Zinsen, Dividenden, Mieten einmal jährlich  

    keine, erst auf anschließende Rente