Arbeitnehmer-Sparzulage - Verbesserte Förderung für Arbeitnehmer
Die Regeln zur Arbeitnehmer-Sparzulage auf vermögenswirksame Leistungen wurden jüngst durch zwei gesetzliche Änderungen verbessert:
- Durch das Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz (7.3.09, BGBl I 09, 451) wurde die Arbeitnehmer-Sparzulage für vermögenswirksame Leistungen, die in Beteiligungen angelegt werden, von 18 % auf 20 % erhöht. Ferner wurde die Einkommensgrenze bei der Anlage in Beteiligungen von 17.900 EUR auf 20.000 EUR (Verheiratete von 35.800 EUR auf 40.000 EUR) erhöht. Beim Bausparen bleibt es bei der geringeren Einkommensgrenze von 17.900 EUR (35.800 EUR für Ehegatten). Das Gesetz trat am 1.4.2009 in Kraft und ist rückwirkend für das gesamte Jahr 2009 anzuwenden.
- Durch das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung (16.7.09, BGBl I 09, 1959) wurde die Antragsfrist für die Arbeitnehmer-Sparzulage von zwei auf vier Jahre erweitert. Die verlängerte Antragsfrist gilt erstmals für vermögenswirksame Leistungen, die ab dem 1.1.2007 angelegt wurden bzw. werden.
Förderung im Überblick
| Wertpapiere | Bausparen |
Maximal begünstigte Sparrate pro Jahr und Person |
400 EUR |
470 EUR |
Zulagensatz | 20 % | 9 % |
Maximale Zulage pro Jahr/Person | 80 EUR | 42,30 EUR |
Einkommensgrenzen:
|
20.000 EUR 40.000 EUR |
17.900 EUR 35.800 EUR |
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