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  • Arbeitnehmer-Sparzulage - Verbesserte Förderung für Arbeitnehmer

    Die Regeln zur Arbeitnehmer-Sparzulage auf vermögenswirksame Leistungen wurden jüngst durch zwei gesetzliche Änderungen verbessert:  

     

    • Durch das Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz (7.3.09, BGBl I 09, 451) wurde die Arbeitnehmer-Sparzulage für vermögenswirksame Leistungen, die in Beteiligungen angelegt werden, von 18 % auf 20 % erhöht. Ferner wurde die Einkommensgrenze bei der Anlage in Beteiligungen von 17.900 EUR auf 20.000 EUR (Verheiratete von 35.800 EUR auf 40.000 EUR) erhöht. Beim Bausparen bleibt es bei der geringeren Einkommensgrenze von 17.900 EUR (35.800 EUR für Ehegatten). Das Gesetz trat am 1.4.2009 in Kraft und ist rückwirkend für das gesamte Jahr 2009 anzuwenden.

     

    • Durch das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung (16.7.09, BGBl I 09, 1959) wurde die Antragsfrist für die Arbeitnehmer-Sparzulage von zwei auf vier Jahre erweitert. Die verlängerte Antragsfrist gilt erstmals für vermögenswirksame Leistungen, die ab dem 1.1.2007 angelegt wurden bzw. werden.

     

    Förderung im Überblick

     

    Wertpapiere  

    Bausparen  

    Maximal begünstigte Sparrate pro Jahr und Person  

     

    400 EUR  

     

    470 EUR  

    Zulagensatz  

    20 %  

    9 %  

    Maximale Zulage pro Jahr/Person  

    80 EUR  

    42,30 EUR  

    Einkommensgrenzen:  

    • Ledige
    • Verheiratete

     

    20.000 EUR  

    40.000 EUR  

     

    17.900 EUR  

    35.800 EUR