II. Ausgewählte Einspruchshinweise
Hinweis der Redaktion
Diese und weitere ausgewählte Einspruchshinweise finden Sie auch online unter der Abruf-Nr. 093926. Rufen Sie dazu einfach unsere Homepage (www.iww.de) auf und geben Sie die sechsstellige Abruf-Nr. in das Eingabefeld oben rechts ein. |
§ 3c EStG - Berechnung der Kirchensteuer (NEU)
Nach § 51a Abs. 2 S. 2 EStG ist die Bemessungsgrundlage für die Kirchensteuer um die nach § 3 Nr. 40 EStG steuerfreien Einkünfte wie etwa Dividenden, GmbH-Ausschüttungen oder Spekulationsgewinnen mit Aktien zu erhöhen. Laut BFH neutralisieren die steuerfreien Einkünfte die im gleichen Jahr unverbrauchten Verlustvorträge nicht durch Verrechnung.
BFH 1.7.09, I R 76/08, 28.11.07, I R 99/06; I R 2/07; I R 3/07; I R 7/07
§ 4 EStG - Schuldzinsenabzug bei Überentnahmen (NEU)
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