Ausgewählte Einspruchshinweise
Hinweis der Redaktion
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§ 3 EStG - Steuerpflicht bei Trinkgeldern (NEU)
Aus dem Tronc finanzierte Zahlungen an die Arbeitnehmer der Spielbank sind keine steuerfreien Trinkgelder nach § 3 Nr. 51 EStG. Dies setzt grundsätzlich ein Mindestmaß an persönlicher Beziehung zwischen Trinkgeldgeber und -nehmer voraus. Wenn der Arbeitgeber selbst Gelder einnehmen, verwalten und buchungstechnisch erfassen muss, sind dies keine dem Arbeitnehmer von Dritten gegebenen Trinkgelder.
BFH 18.12.08, VI R 49/06; VI R 8/06
§ 3c EStG - Berechnung der Kirchensteuer
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