Auslandsfonds - Verbesserte Voraussetzungen bei Immobilien in Tschechien
Rasant steigende Immobilienpreise vor allem im Großraum Prag sorgen dazu, dass sich Initiatoren mit neuen Fondsangeboten derzeit eher zurückhalten. Das könnte sich aber schnell wieder ändern, da die steuerlichen Regeln für deutsche Anleger besser geworden sind. Sie gelten nunmehr in der Tschechischen Republik als beschränkt steuerpflichtig, da für Personengesellschaften jetzt das Transparenzprinzip eingeführt worden ist. Damit ist nicht mehr der Sitz der Fonds, sondern der Wohnort des einzelnen Gesellschafters maßgebend. Darüber hinaus haben sich ab 2006 die Ertragsteuersätze geändert, die lediglich moderate Abgaben nach sich ziehen. Der Verkauf wird in Tschechien nicht besteuert, die Einkünfte unterliegen im Inland nur dem Progressionsvorbehalt. Nachfolgend der in EUR umgerechnete neue Steuertarif (EUR/CZK 28,50):
Einkünfte | Steuersatz |
bis 4.252 EUR | 12 v.H. |
4.253 bis 7.663 EUR | 510 EUR + 19 v.H. des 4.252 EUR übersteigenden Betrages |
7.664 bis 11.621 EUR | 1.158 EUR + 25 v.H. des 7.663 EUR übersteigenden Betrages |
ab 11.622 EUR | 2.147 EUR + 32 v.H. des 11.621 EUR übersteigenden Betrages |
Dabei kann ein Abzugsbetrag von 252 EUR von der festgesetzten Steuer angesetzt werden.
Beispiel: Ein Anleger beteiligt sich mit 10.000 EUR an einem Fonds in Prag, der jährlich Einkünfte von 4.200 EUR erzielt.
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