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  • Bankenhaftung – Knapper Hinweis auf Risiko genügt

    Banken müssen bei der Beratung die Risikobereitschaft des Anlegers hinreichend beachten. Wird bei mittlerer Risikobereitschaft der Kauf von sehr risikoreichen Argentinien-Anleihen empfohlen, kann die Bank für die finanziellen Verluste des Anlegers haften (OLG Frankfurt 15.12.2004, 23 U 281/03). Eine anlegergerechte Beratung muss Kunden auf der Grundlage ihrer persönlichen Verhältnisse und Erfahrungen in die Lage versetzen, die Folgen einer Anlagenentscheidung richtig einschätzen zu können. Zum Zeitpunkt der Empfehlung hatten Argentinien-Bonds ein gesteigertes Risiko. Der Anleger trägt allerdings ein Mitverschulden, da sich wegen der sehr hohen Rendite von 15 Prozent ein zwangsläufig verbundenes Risiko aufdrängte. Laut dem OLG Koblenz (22.4.2004, 5 U 1384/03) genügen Banken mit einem knappen Hinweis auf das Risiko einer Geldanlage ihrer Beratungspflicht, wenn sie Kunden knapp, aber prägnant auf das Risiko hinweisen. Bei Argentinien-Anleihen reicht der Hinweis, dass das Land zahlungsunfähig wäre, wenn es nicht am Tropf der Weltbank hinge. 

    Quelle: Ausgabe 04 / 2005 | Seite 253 | ID 114781