Bayerisches LfSt - Besteuerung von Zahlungen und Aufwandsentschädigungen an Schiedsrichter
Die Frage nach der Besteuerung von Zahlungen und Aufwandsentschädigungen an Schiedsrichter und Schiedsrichter-Assistenten für die Leitung von Fußballspielen wurde bundeseinheitlich mit folgendem Ergebnis abgestimmt:
- Zahlungen und Aufwandsentschädigungen an Schiedsrichter und ihre Assistenten sind grundsätzlich als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG zu erfassen, wenn ihr Einsatz ausschließlich auf nationaler Ebene vom Verband (DFB einschließlich der Landes- und Regionalverbände) bestimmt wird.
- Schiedsrichter und Schiedsrichter-Assistenten, die darüber hinaus auch international für die UEFA oder die FIFA oder in anderen ausländischen Ligen (z.B. Stars-League-Katar) eingesetzt werden, erzielen hingegen aus ihrer gesamten Schiedsrichtertätigkeit Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG).
- Werden Schiedsrichter auch für Werbezwecke tätig, erzielen sie insoweit ebenfalls Einkünfte aus Gewerbebetrieb.
(Bayerisches LfSt 15.1.10, S 2257.2.1-5/3 St32)
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AStW Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 22,25 € / Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig