Bayerisches LfSt - Verbesserter Spendenabzug der Mitgliedsbeiträge für die Kulturförderung
Das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements ist mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt BGBl 2007 I S. 2332 in Kraft getreten. Nach der Begründung zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 16/5200 vom 3.5.2007, Seite 16) fördern Körperschaften zur Förderung kultureller Einrichtungen grundsätzlich Kunst und Kultur ( § 52 Abs. 2 Nr. 5 AO). Eine eventuelle Gewährung von Vergünstigungen durch die geförderte Einrichtung (z.B. Jahresgaben, verbilligter Eintritt, Veranstaltungen für Mitglieder) steht dem nicht entgegen. Daher sind künftig Mitgliedsbeiträge an diese Körperschaften als Sonderausgaben nach § 10b Abs. 1 Satz 1 EStG abzugsfähig. Das anderslautende BMF-Schreiben vom 19.1.2006 (IV C 4 - S 2232 - 2/06, BStBl I 06, 216) wurde mittlerweile aufgehoben (BMF 13.12.06, IV C 4 - S 2223 - 123/06, BStBl I 07, 75).
(Bayerisches LfSt 8.11.07, S 2223 - 16 St 31 N)