BEEG - Aktuelle Tendenzen beim Elterngeld
In den vergangenen Monaten ist das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) in den Blickpunkt geraten. Zum einen plant die Bundesregierung im Zuge der Haushaltssanierung eine Kürzung des Elterngelds. Zum anderen haben einige Gerichtsentscheidungen für Aufsehen gesorgt.
Geplante Kürzung beim Elterngeld
Die grundlegende Struktur beim Elterngeld soll unangetastet bleiben, sodass sich die Höhe auch weiterhin nach dem Nettoeinkommen vor der Geburt des Kindes richtet und mindestens 300 EUR und höchstens 1.800 EUR im Monat beträgt. Nach den derzeitigen Plänen soll der maßgebliche Prozentsatz von 67 auf 65 % gesenkt werden, allerdings nur im mittleren Einkommensbereich zwischen 1.240 EUR und 2.770 EUR. Bei Personen, die über ein Nettoeinkommen von mehr als 2.770 EUR verfügen, soll hingegen nicht gekürzt werden. Sie sollen weiterhin den Höchstbetrag von 1.800 EUR erhalten. Des Weiteren wird derzeit u.a. über Sonderregelungen für Empfänger von Arbeitslosengeld II und für Mini-Jobber diskutiert.
Aktuelle Urteile
- Verheiratete Arbeitnehmer dürfen den durchschnittlichen Nettolohn durch die gezielte Wahl einer ungünstigen Steuerklassenkombination erhöhen. Ein Rechtsmissbrauch liegt nicht vor (BSG 25.6.09, B 10 EG 3/08 R; B 10 EG 4/08 R).
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