Beispiel - AfA-Berechnung nach Einlage
Auf der Seite 157 dieser Ausgabe wird ein Urteil des FG Niedersachsen (5.9.06, 13 K 537/05,Revision unter X R 40/06) vorgestellt. Dabei geht es um die Berechnung der AfA nach einer Einlage, wenn das Wirtschaftsgut zuvor bereits für die Überschusseinkünfte verwendet wurde. Zum besseren Verständnis nachfolgend die Berechnungen aus dem Urteilsfall:
Die Rechnung des Finanzamts:
Ursprüngliche Herstellungskosten | 416.585 DM |
abzüglich gewährter AfA | 232.340 DM |
neue Bemessungsgrundlage | 184.245 DM |
davon 2 v.H. | 3.684 DM |
Umrechnung in EUR | 1.884 EUR |
Rechnung des FG:
Einlagewert gem. § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG | 820.000 DM |
abzüglich gewährter AfA | 232.340 DM |
Bemessungsgrundlage | 587.660 DM |
davon 2 v.H. | 11.753 DM |
Umrechnung in EUR | 6.009 EUR |
Mehr-AfA laut FG | 4.125 EUR |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AStW Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 21,20 € / Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig