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  • Beitragsbemessungsgrenzen: Werte für 2013

    Die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2013 sieht veränderte Beträge für das kommende Jahr vor. Maßgebend für die Fortschreibung der Rechengrößen in der Sozialversicherung ist die Entwicklung der Löhne und Gehälter aus dem Jahr 2011 im Vergleich zum Vorjahr. Auf dieser Basis werden die meisten Rechengrößen für 2013 angehoben.  

     

    Bundesländer  

    West  

    Ost  

    Beitragsbemessungsgrenze  

    Monat  

    Jahr  

    Monat  

    Jahr  

    Rentenversicherung 2013  

    5.800  

    69.600  

    4.900  

    58.800  

    Rentenversicherung 2012  

    5.600  

    67.200  

    4.800  

    57.600  

    Knappschaft 2013  

    7.100  

    85.200  

    6.050  

    70.800  

    Knappschaft 2012  

    6.900  

    82.800  

    5.900  

    72.600  

    Arbeitslosenversicherung 2013  

    5.500  

    66.000  

    4.800  

    57.600  

    Arbeitslosenversicherung 2012  

    5.600  

    67.200  

    4.800  

    57.600  

    Kranken- Pflegeversicherung 2013  

    3.937,50  

    47.250  

    3.937,50  

    47.250  

    Kranken- Pflegeversicherung 2012  

    3.825  

    45.900  

    3.825  

    45.900  

    Bezugsgröße SV 2013  

    2.695  

    32.340  

    2.275  

    27.300  

    Bezugsgröße SV 2012  

    2.625  

    31.500  

    2.240  

    26.880  

    Versicherungspflicht-/
    Jahresentgeltgrenze
     

     

     

     

     

    • Allgemeine 2013

    4.350  

    52.200  

    4.350  

    52.200  

    • Allgemeine 2012

    4.237,50  

    50.850  

    4.237,50  

    50.850  

    • Besondere 2013

    3.937,50  

    47.250  

    3.937,50  

    47.250  

    • Besondere 2012

    3.825  

    45.900  

    3.825  

    45.900  

    Vorläuf. Durchschnittsentgelt RV  

     

    32.446  

     

    32.446  

    Steuerfreiheit § Nr. 63 EStG  

     

    2640  

     

    2640  

    Einkommensgrenze  

     

     

     

     

    • Familienversicherung 2013

     

    375  

     

    375  

    • Familienversicherung 2012

     

    375  

     

    375  

    • Geringfügig Beschäftigte 13/12

     

    400  

     

    400  

    • Azubis 13/12

     

    325  

     

    325  

    Beitragssätze  

     

    2012  

     

    2013  

    • Krankenversicherung

     

    15,5  

     

    15,5  

    • Pflegeversicherung

     

    1,95  

     

    1,95  

    • Zuschlag für Kinderlose

     

    0,25  

     

    0,25  

    • Rentenversicherung

     

    19,9  

     

    19,0  

    • Knappschaft

     

    26,4  

     

    25,2  

    • Arbeitslosenversicherung

     

    3,0  

     

    3,0  

    • Insolvenzgeldumlage

     

    0,04  

     

    0,04  

    • Künstlersozialabgabe

     

    3,9  

     

    4,1  

     

    Liegt das Einkommen unter der allgemeinen Versicherungspflichtgrenze, müssen Arbeitnehmer Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) werden oder bleiben. Mit einem höheren Einkommen können sie sich privat krankenversichern oder freiwillig gesetzlich versichert bleiben. Ein Wechsel aus der gesetzlichen in die private Krankenversicherung (PKV) ist nach einmaligem Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze möglich. Die Versicherungspflicht in der GKV endet für Arbeiternehmer mit Ablauf des Jahres, in dem das Jahresarbeitsentgelt die Grenze übersteigt, sofern ihr Gehalt auch die im folgenden Kalenderjahr maßgebliche Grenze übersteigen wird. Berufsanfängern mit Gehalt oberhalb der Pflichtgrenze wird die Begründung einer freiwilligen Mitgliedschaft in der GKV ermöglicht.  

     

    Die besondere Versicherungspflichtgrenze gilt für Arbeitnehmer, die bereits am 31.12.2002 krankenversicherungsfrei bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen waren. Für diesen Personenkreis gilt eine niedrigere Grenze, um ihnen auf der einen Seite den Verbleib in der privaten Krankenversicherung zu ermöglichen und auf der anderen Seite die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung zu erschweren.