Berufsrecht – Geplante Liberalisierung des Steuerberatungsgesetzes
Das achte Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes sieht eine Befugniserweiterung für geprüfte Bilanzbuchhalter und Steuerfachwirte vor. Ihnen soll neben der bereits möglichen Abgabe von Lohnsteuer-Anmeldungen auch das Einreichen der Umsatzsteuer-Voranmeldungen für ihre Kunden sowie die Einrichtung der Buchführung erlaubt werden.
Außerdem soll künftig eine Kooperation der Steuerberater mit allen partnerschaftsfähigen Berufen zugelassen werden. Das gilt für Zusammenschlüsse mit Freiberuflern, nicht aber mit Gewerbetreibenden. Was bislang nur mit Rechtsanwälten möglich ist, gelingt dann beispielsweise auch mit Ärzten oder Unternehmensberatern. Damit sind etwa speziell ausgerichtete gemeinsame Angebote für einzelne Berufsgruppen denkbar. Auch eine Bürogemeinschaft zwischen Steuerberatern und Lohnsteuerhilfevereinen wird erlaubt. Das grundsätzliche Verbot der gewerblichen Tätigkeit soll für Steuerberater zwar bestehen bleiben. Den Kammern wird aber ermöglicht, hiervon Ausnahmen zuzulassen. Zudem soll die GmbH & Co. KG als Rechtsform für Steuerberatungsgesellschaften anerkannt werden.
Geplant ist weiterhin eine größere Durchlässigkeit zwischen Selbstständigkeit und Angestelltenverhältnis. So soll in Anpassung an das Berufsrecht der Rechtsanwälte künftig die Tätigkeit als Angestellter mit dem Beruf des Steuerberaters vereinbar sein, wenn im Rahmen des Angestelltenverhältnisses überwiegend Tätigkeiten im Sinne des § 33 StBerG wahrgenommen werden. Lediglich die Beratung des Arbeitgebers wird gesetzlich ausgeschlossen.
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