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  • Besteuerung von REX-P-Zertifikaten

    Bei Indexzertifikaten handelt es sich um Schuldverschreibungen ohne laufende Verzinsungen, deren Wertentwicklung von der Entwicklung eines Basiswertes (z.B. des deutschen Aktienindex oder des Rentenindex) abhängt. Ziel dieser Anlageform war es bislang, statt steuerpflichtiger laufender Erträge Wertzuwächse zu erzielen, die zunächst nach Ablauf der Jahresfrist des § 23 EStG steuerfrei waren. Durch das Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs und zur Bereinigung des Steuerrechts wurde die bei diesen Finanzinnovationen auftretende Besteuerungslücke im Bereich der Wertzuwächse mittels § 20 Abs. 2 Nr. 4 EStG a.F. geschlossen. Hiermit werden die von ungewissen Ereignissen abhängigen Kapitalentwicklungen nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG erfasst, soweit eine Garantie der Rückzahlung besteht.  

     

    Bei Aktienindex-Zertifikaten besteht durch die teilweise starken Kursschwankungen das Risiko, dass der Anleger einen erheblichen Wertverlust erleidet. Anders verhält es sich bei den Rentenindex-Zertifikaten. Grundlage dieser REX-Partizipationsscheine (REX-P-Zertifikat) ist die Wertentwicklung deutscher, kurzfristiger staatlicher Rentenpapiere sowie deren im Laufe der Zeit anfallenden festen Zinserträge. Bei dieser Anlageform ist ein Wertverlust nahezu ausgeschlossen. Damit sind REX-P-Zertifikate als Garantie-Zertifikat anzusehen. Hierbei ist unbeachtlich, dass ein bestimmter Rückkaufswert nicht ausdrücklich garantiert wird. Die in die Wertermittlung des Partizipationsscheines einfließenden Zinsen sichern nicht nur fallende Kurse von Rentenpapieren ab, sondern erhöhen auch den Wert des Zertifikats beim jeweiligen Anleger. Die Besteuerung richtet sich folglich nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 i.V. mit § 20 Abs. 2 S.1 Nr. 4 EStG. Die Kursdifferenz aus dem Veräußerungs- oder Einlösungsbetrag und den Anschaffungskosten unterliegt der Besteuerung.  

     

    (SenFin Berlin 7.12.09, III B - S 2252 - 9/2006)  

    Quelle: Ausgabe 05 / 2010 | Seite 361 | ID 135015