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  • · Fachbeitrag · § 20 EStG

    Verfassungsmäßigkeit der Übergangsregelung für unechte Finanzinnovationen

    Die in § 52 Abs. 28 Satz 16 Teils. 3 EStG angeordnete Rückausnahme für die Anwendung des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG auf vor dem 1.1.2009 erworbene Anleihen, bei denen eine Trennung zwischen Ertrags- und Vermögensebene möglich erscheint (sog. unechte Finanzinnovationen), ist verfassungsgemäß.

     

    Sachverhalt

    Streitig war die Frage, ob ein Zwangsumtausch von vor dem 1.1.2009 erworbenen ausländischen Anleihen zu steuerbaren Kapitaleinkünften geführt hat.

     

    Entscheidung

    Das FG hat dies bejaht und die Klage abgewiesen.