· Fachbeitrag · § 20 EStG
Verfassungsmäßigkeit der Übergangsregelung für unechte Finanzinnovationen
Die in § 52 Abs. 28 Satz 16 Teils. 3 EStG angeordnete Rückausnahme für die Anwendung des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG auf vor dem 1.1.2009 erworbene Anleihen, bei denen eine Trennung zwischen Ertrags- und Vermögensebene möglich erscheint (sog. unechte Finanzinnovationen), ist verfassungsgemäß. |
Sachverhalt
Streitig war die Frage, ob ein Zwangsumtausch von vor dem 1.1.2009 erworbenen ausländischen Anleihen zu steuerbaren Kapitaleinkünften geführt hat.
Entscheidung
Das FG hat dies bejaht und die Klage abgewiesen.
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