Betriebliche Altersversorgung - Ab 2009 auch mit Sozialbeiträgen kalkulieren
Leistungen in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds sind lukrativ, da sie nach § 3 Nr. 63 EStG bis zu 4 v.H. der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung steuerfrei bleiben. Das sind z.Zt. 2.520 EUR mit jährlich leicht ansteigenden Zahlen. Hinzu kommt noch ein Betrag von 1.800 EUR pro Jahr, der allerdings erst für nach dem 31.12.2004 erteilte Versorgungszusagen wirkt. Darüber hinaus werden auf die Leistungen des Arbeitsgebers bis 2008 keine Sozialabgaben fällig; das gilt allerdings nicht für die zusätzlichen 1.800 EUR. Arbeitnehmer haben ein generelles Recht auf eine betriebliche Altersvorsorge (bAV). Den Durchführungsweg sowie den Anbieter kann jedoch der Arbeitgeber bestimmen. Insgesamt lässt sich über die bAV mit wenig Eigenleistung für die Zukunft effektiv sparen.
Beispiel: Ein lediger Arbeitnehmer mit einem Jahresgehalt von 40.000 EUR wandelt in 2007 2.520 EUR sowie den Zusatzhöchstbetrag von 1.800 EUR in eine Direktversicherung um.
| ohne Direktversicherung | mit Direktversicherung |
Bruttolohn | 40.000 EUR | 35.680 EUR |
Einkommensteuer hierauf | -9.223 EUR | -7.691 EUR |
SolZ | -507 EUR | -423 EUR |
Sozialabgaben 21 v.H. 1) | -8.400 EUR | -7.871 EUR |
Nettoeinkommen | 21.870 EUR | 19.695 EUR |
Eigenleistung |
| 2.175 EUR |
Ersparnis 2) |
| 2.145 EUR |
Zuschuss |
| 49,7 v.H. |
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