Bilanzausweise: Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften beim Jahresabschluss
Das Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz (MicroBilG) will den Umstand beseitigen, dass Kleinstbetriebe als Kapitalgesellschaft wie etwa die GmbH und Personenhandelsgesellschaft ohne voll haftende natürliche Personen wie die GmbH & Co. KG den strengen Veröffentlichungspflichten der Rechnungslegung unterliegen, wie sie sonst für Großunternehmen gelten. Daher soll für Geschäftsjahre mit Abschlussstichtag ab 2013 der Umfang der Daten, die in den Jahresabschluss aufgenommen werden müssen, erheblich reduziert werden. Der Jahresabschluss muss dann nicht mehr im Bundesanzeiger veröffentlicht, sondern lediglich hinterlegt und dann auf Anfrage Dritter zur Verfügung gestellt werden.
Begünstigt werden sollen nun alle kleinen Kapitalgesellschaften, die gem. § 267a HGB-E an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen mindestens zwei der drei nachfolgenden Merkmale nicht überschreiten:
- Umsatzerlöse bis 700.000 EUR,
- Bilanzsumme bis 350.000 EUR sowie
- durchschnittliche Zahl beschäftigter Arbeitnehmer bis zehn.
Für diese Zielgruppe sieht der Gesetzentwurf im Einzelnen vor:
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