BilMoG - Letzte Änderung bei der Modernisierung des Bilanzrechts
Bundestag und Bundesrat haben das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) beschlossen, sodass die meisten Vorschriften spätestens im ersten nach dem 31.12.2009 beginnenden Geschäftsjahr beachtet werden müssen. Dabei besteht ein Wahlrecht, die Regelungen in vollem Umfang auch schon im Geschäftsjahr 2009 auf freiwilliger Basis anzuwenden. Im Vergleich zum Regierungsentwurf (s. AStW 08, 516) haben sich noch erhebliche Änderungen ergeben:
- Selbstgeschaffene immaterielle Anlagegüter müssen künftig doch nicht aktiviert werden. Hier soll ein Ansatzwahlrecht eingeführt werden, wenn diese Anlagegüter identifiziert und bewertet werden können. Steuerlich bleiben die Aufwendungen aber nach wie vor abzugsfähig. Sie stehen auch nicht für die Gewinnausschüttung zur Verfügung.
- Rückstellungen für künftige Verpflichtungen sollen realistischer bewertet werden, indem Lohn-, Preis- und Personalentwicklungen stärker als bisher berücksichtigt werden. Zudem sind sie künftig abzuzinsen, die Bewertung wird also dynamisiert. Bei der Abzinsung soll nun auf die verbleibende Restlaufzeit abgestellt werden.
- Bei Pensionsrückstellungen soll die generelle Dynamisierung über einen Zeitraum von 15 Jahren angepasst werden. Dabei ist das schuldendeckende Vermögen mit den Pensionsverpflichtungen ohne Begrenzung zu saldieren. Übersteigt der Wert des Vermögens die Schulden, ergibt sich auf der Aktivseite der Bilanz ein Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung.
- Für aktive latente Steuern soll ein Aktivierungswahlrecht anstelle der Aktivierungspflicht eingeführt werden.
- Die Angaben im Anhang nach § 285 HGB sollen erweitert werden beispielsweise für Bewertungseinheiten und für latente Steuern. Die sonstigen Pflichtangaben im Konzernanhang sollen zudem um die Abschreibung von Firmenwert und latenten Steuern ergänzt werden.
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