BilMoG - Neue Offenlegungsgrenzen
Der Gesetzentwurf zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz - kurz BilMoG - sieht eine Anhebung der Schwellenwerte für Bilanzsumme und Umsatzerlöse in § 267 HGB um 20 v.H. vor. Die mit den erhöhten Schwellenwerten wirksam werdenden Folgen können erstmals für den Jahresabschluss zum 31.12.2008 in Anspruch genommen werden. Für die Beurteilung, ob Ende 2008 die Schwellenwerte an zwei aufeinander folgenden Abschlussstichtagen über- oder unterschritten sind, sind zum 31.12.2007 und zum 31.12.2006 bereits die erhöhten Schwellenwerte anzuwenden.
Als kleine Kapitalgesellschaft wird künftig klassifiziert, wer nicht mehr als
- 4,840 (bisher 4,015) Mio. EUR Bilanzsumme
- 9,680 (bisher 8,030) Mio. EUR Umsatzerlöse
- 50 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt
aufweist. Von diesen Kriterien muss eine Kapitalgesellschaft mindestens zwei erfüllen, um als klein klassifiziert zu werden. Dann brauchen sie z.B. ihren Jahresabschluss nicht von einem Abschlussprüfer prüfen zu lassen und müssen nur die Bilanz und nicht die GuV offenlegen.
Als mittelgroße Kapitalgesellschaft wird künftig klassifiziert, wer nicht mehr als
- 19,250 (bisher 16,060) Mio. EUR Bilanzsumme
- 38,500 (bisher 32,120) Mio. EUR Umsatzerlöse
- 250 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt
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