Bürokratieabbau - Anpassungen im bisherigen Gesetzentwurf
Über die Initiative des Bundesrates kommt es zu weiteren Ergänzungen im Steuerbürokratieabbaugesetz, die über den RegierungsentwurAs. AStW 08, 580) hinausgehen.
- Neben der Steuerbilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sollen auch Anhänge, Lage- oder Prüfungsberichte in elektronischer Form übermittelt werden.
- Die Verpflichtung zur elektronischen Abgabe der Einkommensteuererklärung für die Gewinneinkünfte soll auch die Einnahmen-Überschuss-Rechnung betreffen.
- Die Pflicht zur elektronischen Übermittlung von Steuererklärung und Gewinnermittlung soll auf Antrag entfallen können. In Härtefällen können Unternehmen dann die Unterlagen weiterhin in Schriftform einreichen.
- Neben der bereits verpflichtenden elektronischen Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldungen soll dies ab 2011 auch für die Umsatzsteuer-Jahreserklärung sowie den Antrag auf Fristverlängerung gelten.
- Der neue Berufseinsteiger-Bonus von 200 EUR bei Riester-Verträgen soll aus Vereinfachungsgründen bei der Günstigerprüfung für den Sonderausgabenabzug nicht berücksichtigt werden.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AStW Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 22,25 € / Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig