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  • Bürokratieabbau – Pläne für die mittelständische Wirtschaft

    Neben der Erhöhung der Grenze für die Ist-Besteuerung bei der Umsatzsteuer plant die Bundesregierung einige mittelstandsfreundliche Reformen. Unter anderem soll es zu folgenden Änderungen kommen:  

     

    • Die Umsatzgrenze für die Buchführungspflicht nach § 141 AO soll von jetzt 350.000 auf 500.000 EUR ab 2007 erhöht werden.

     

    • Weitere Erleichterungen sind bei der Umsatzsteuer geplant, etwa im Bereich des § 15a UStG. Hier soll die Vorsteuerberichtigung beim nachträglichen Einbau in vorhandene Wirtschaftsgüter deutlich seltener als bislang zum Tragen kommen. Zudem soll der Betrag für die Kleinbetragsregelung nach § 33 UStDV von 100 auf 150 EUR angehoben werden.

     

    • Das BMF will die derzeitigen Regelungen bei der Bauabzugssteuer überprüfen. Als Ergebnis könnte es zu einer Abschaffung kommen.

     

    • Die Betragsgrenze nach R 5.4 Abs. 3 EStR, ab der ein geringwertiges Anlagegut in ein Bestandsverzeichnis aufgenommen werden muss, soll von 60 auf 100 EUR angehoben werden. Der Betrag von 410 EUR zur Einstufung als geringwertiges Wirtschaftsgut wird hierbei aber nicht geändert.

     

    • Arbeitgeber sollen von der Pflicht zum Lohnsteuerjahresausgleich nach § 42b EStG befreit werden.