Bürokratieabbau - Weiterer Anlauf zur Entlastung mittelständischer Unternehmen
Durch das erste Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse (MEG I) ergaben sich aus Steuersicht kleine Änderungen. So wurde beispielsweise die Grenze für Kleinbetragsrechnungen seit Jahresbeginn von 100 EUR auf 150 EUR angehoben und im Bereich der Vorsteuerberichtigung des § 15a UStG wurden Anpassungen an Inhalte von BMF-Schreiben ins Gesetz übernommen. Zudem wurde die Buchführungspflichtgrenze in § 141 Abs. 1 Nr. 1 AO zum Jahresbeginn 2007 von 350.000 EUR auf 500.000 EUR erhöht, was insbesondere Existenzgründern die Anwendung der EÜR erleichtern sollte.
Im Entwurf des zweiten Gesetzes zum Bürokratieabbau (MEG II) ist nun vorgesehen, auch noch die Gewinnschwelle für die steuerliche Bilanzierungspflicht von 30.000 EUR auf 50.000 EUR aufzustocken, sodass künftig noch mehr Betriebe statt der Bilanz eine EÜR erstellen dürfen. Dies soll für nach 2007 beginnende Wirtschaftsjahre gelten. Damit fallen die Anhebungen von Umsatz- und Gewinngrenze zeitlich auseinander. Durch eine Übergangsregel werden keine Mitteilungen über den Beginn der Buchführungspflicht versandt, wenn in 2007 zwar die Gewinnschwelle nach bisherigem Recht überschritten, aber die angehobene Gewinnschwelle von 50.000 Euro nicht erreicht wird. Freiberufler sind generell nicht buchführungspflichtig und daher von der Anhebung ebenso wenig tangiert wie Kaufleute, die bereits nach § 238 HGB buchführungspflichtig sind.
Der Gesetzentwurf enthält Maßnahmen zum Bürokratieabbau in den Bereichen Statistik, Sozialversicherung, Gewerbe-, Preis- und Straßenverkehrsrecht. Das gesamte MEG II soll die Unternehmen nach Angaben der Bundesregierung von mindestens 58,8 Mio. EUR Bürokratiekosten entlasten. Nachfolgend einige Punkte in Kurzform:
- Existenzgründer sollen in den ersten drei Jahren von statistischen Meldepflichten befreit werden.
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