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  • Depotanpassungen durch die EU-Zinsrichtlinie

    Die 2003 verabschiedete Zinsrichtlinie 2003/48/EG wirkt ab Juli 2005 in nahezu allen europäischen Staaten und betrifft deutsche Anleger mit Geldern jenseits der Grenze. 22 EU-Länder versenden Kontrollmitteilungen, die übrigen Regionen behalten eine Quellensteuer ein. Wichtige Drittstaaten wie Schweiz, Andorra, Monaco, San Marino und Liechtenstein haben die Vereinbarungen mit der EU Ende 2004 unterschrieben. Nachfolgend werden das Vorhaben erläutert und Wege aufgezeigt, wie Anleger mit Auslandsdepots auf die Vorschrift reagieren sollten, denn die Richtlinie greift nicht auf alle Erträge und bietet Ausweichstrategien.  

     

    Inhalte der Richtlinie

     

    Ziel ist es, Zinserträge von jenseits der Grenze wirkungsvoll zu erfassen und effektiv im Wohnsitzstaat des Anlegers zu besteuern. Dies gelingt, indem die Länder einen automatischen Informationsausgleich einführen. Vorerst machen 22 EU-Staaten mit, Österreich, Luxemburg und Belgien erheben übergangsweise eine Quellensteuer für Anleger mit Wohnsitz in der EU. Dieses Verfahren wenden auch alle von der Richtlinie betroffenen Drittstaaten wie die Schweiz, Liechtenstein, Monaco, Andorra sowie die abhängigen Off-Shore-Finanzplätze wie Jersey oder Guernsey an. 

     

    Deutschland sendet die Mitteilungen über das Bundesamt für Finanzen an die Behörden der anderen EU-Staaten. Hiervon sind inländische Anleger nicht betroffen, sie müssen auf die jeweiligen Anwendungsvorschriften jenseits der Grenze achten. Liegt das Konto beispielsweise in Zürich, ist hier möglicherweise ein anderer Zinsbegriff maßgebend als in Kopenhagen. Liegen Konto oder Depot in einem EU-Staat, der sich zum Informationsaustausch verpflichtet hat, werden sämtliche von der Richtlinie betroffenen Kapitalerträge über die Grenze gemeldet. Die gesammelten Daten werden einmal jährlich ins Wohnsitzland des Anlegers gesendet, in Deutschland an das Bundesamt für Finanzen. Von dort aus gelangen sie an die entsprechenden Finanzbehörden.