Versicherungsbeiträge - Anpassung durch neue Unisex-Tarife nach oben und unten
Ab dem 21.12.2012 neu abgeschlossene Tarife dürfen nur noch nach den Regelungen für Unisex-Tarife bemessen werden. Das Geschlecht darf die Beiträge vor allem bei privaten Versicherungen nicht mehr beeinflussen. Die bisherigen Konditionen der sog. Bisex-Tarife werden nicht mehr angewendet, was die Beiträge für Männer und Frauen in den einzelnen Versicherungssparten teilweise stark verändern wird, etwa da Frauen statistisch länger leben und Männer häufiger in Unfälle verwickelt werden. Nun werden sich die Beiträge angleichen und nur Policen bis zum 20.12.2012 werden nach dem alten Tarif berechnet. Die Neuregelungen in Bezug auf die Einführung der Unisex-Tarife betreffen nur Vertragsneuabschlüsse ab dem Stichtag.
- Gesetzliche Krankenversicherung: Die Unisex-Tarife gelten nicht für gesetzlich Versicherte. Sie zahlen abhängige Beiträge zum einheitlichen Beitragssatz. Das Geschlecht spielt keine Rolle.
- Private Krankenversicherungen: Sie gehen davon aus, dass Frauen statistisch gesehen eine höhere Lebenserwartung haben als Männer und somit mehr Leistungen beziehen. Daher liegen die Beiträge für Frauen derzeit rund 15 bis 20 % über denen für Männer.
- Private Krankenzusatzversicherung: Die Unisex-Tarife sind für Männer teurer und für Frauen etwas günstiger.
- Gesetzliche Pflege-Rentenversicherung: Die Auswirkungen sind ähnlich wie in der gesetzlichen Krankenversicherung.
- Private Zusatzversicherung: Mit Einführung der Unisex-Tarife kompensieren Männer das höhere Lebensalter der Frauen mit steigenden Beiträgen.
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