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  • Die neue Basisrente ist ein hervorragender Altersvorsorgebaustein für Spitzenverdiener

    Der Zweck der Altersvorsorge besteht vor allem darin, ein lebenslanges Einkommen sicherzustellen. Das ist heute wichtiger denn je, weil die Lebenserwartung der Deutschen schneller steigt als bisher angenommen. Im Jahr 1994 ging man davon aus, dass ein 65jähriger Mann im Durchschnitt weitere 21 Jahre leben wird. Nach heutiger Erkenntnis sind es bereits 24 Jahre und im Jahr 2040 werden 65jährige Männer voraussichtlich eine restliche Lebenserwartung von 30 Jahren haben. Bei den Frauen verlängert sich die Lebenserwartung im ähnlichen Ausmaß. 

     

    Steuerfreistellung der Altersvorsorgeaufwendungen

     

    Das Alterseinkünftegesetz (BGBl 2004 I,554) sieht i.V.m. der Umstellung der Renten auf die nachgelagerte Besteuerung eine stufenweise Steuerfreistellung der Altersvorsorgeaufwendungen vor. Zu den als Sonderausgaben abzugsfähigen Aufwendungen gehören ab 2005: 

    • Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung,
    • Beiträge zu den landwirtschaftlichen Alterskassen,
    • Beiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen sowie
    • Beiträge zu privaten kapitalgedeckten Leibrentenversicherungen, bei denen die erworbenen Anwartschaften nicht beleihbar, nicht vererblich, nicht veräußerbar, nicht übertragbar und nicht kapitalisierbar sind, vorausgesetzt dass die Versicherung nur die Zahlung einer lebenslangen Leibrente vorsieht, die frühestens am 60. Geburtstag beginnen darf.

     

    Diese Altersvorsorgeaufwendungen können im Jahr 2005 zu 60% als Sonderausgaben steuermindernd geltend gemacht werden. Danach erfolgt eine jährliche Steigerung dieses Anteils um zwei Prozentpunkte, so dass im Jahr 2025 100% der Altersvorsorgebeiträge als Sonderausgaben steuerlich abzugsfähig sind (§ 10 Abs.3 EStG).