Dividenden - Wann die Ausschüttungen steuerfrei auf dem Konto ankommen
Die Dividendensaison für 2006 ist zwar vorbei, eine Reihe von Aktionären werden jedoch erst jetzt beim Sortieren der Bankbelege in Hinsicht auf das Jahresende erstaunt feststellen, dass von den Ausschüttungen keine Kapitalertragsteuer einbehalten oder das Freistellungsvolumen nicht in Anspruch genommen worden ist. Das gilt beispielsweise für Ausschüttungen der Deutschen Post AG, der Deutschen Wohnen AG oder auch der Deutschen Euroshop AG. Hier stammen die Gelder aus der Kapitalrücklage. Bei anderen Aktiengesellschaften wie etwa bei der OnVista AG handelt es sich zumeist um Einmalaktionen, wobei der Ausschüttungsbetrag aus einer Herabsetzung des Grundkapitals stammt. Diese erfreuliche steuerliche Perspektive können Aktionäre zwar genießen, sie müssen aber auch einige Sonderregelungen beachten:
- Die entsprechenden Dividendenausschüttungen dürfen in der Jahresbescheinigung enthalten sein. Die Kontrolle ist oft schwierig, da die Einnahmen des Jahres für die Anlage KAP in einer Summe aufgelistet werden.
- Die steuerfreie Dividende darf von den Banken nicht auf den Sparerfreibetrag angerechnet werden.
- Sind die entsprechenden Aktien fremdfinanziert, gelten die Schuldzinsen aufgrund des Zusammenhangs mit steuerfreien Einnahmen nicht als abzugsfähige Werbungskosten.
- Sofern die Dividende aus der Rückzahlung von Grundkapital stammt, ändern sich die Anschaffungskosten der Aktien. Liegen diese weniger als ein Jahr im Depot, wird zudem ein Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG getätigt, da die Wertpapiere anteilig als verkauft gelten.
- Handelt es sich bei der Kapitalherabsetzung um eine Gewinnausschüttung nach § 28 Abs. 2 S. 2 KStG, liegen Kapitaleinnahmen gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 EStG vor.
Details ergeben sich aus dem BMF-Schreiben vom 25.10.04, IV C 3 - S 2256 - 238/04, BStBl I 04, 1034, Rz. 36