Doppelte Haushaltsführung - Die neuere Rechtsprechung im Blickpunkt
In mehreren Urteilen hatte der BFH seine bisherige Rechtsprechung geändert und eine beruflich bedingte doppelte Haushaltsführung auch dann anerkannt, wenn der Steuerpflichtige seinen Hauptwohnsitz aus privaten Gründen vom Arbeitsort wegverlegt und in einer Wohnung am Beschäftigungsort einen Zweithaushalt begründet, um von dort seiner bisherigen Beschäftigung weiter nachgehen zu können (sogenannte Wegverlegungsfälle, vgl. u.a. BFH 5.3.09, VI R 58/06 und VI R 23/07; 18.6.09, VI R 9/09; 10.3.10, VI R 47/09).
Aus dem Entwurf der Lohnsteuer-Richtlinien 2011 geht hervor, dass die BFH-Rechtsprechung zu den Wegverlegungsfällen in R 9.11 LStR aufgenommen werden soll. Zu beachten ist aber, dass durch die Begründung der Zweitwohnung am ehemaligen Lebensmittelpunkt keine neue Dreimonatsfrist für die Verpflegungspauschale beginnt. Verlegt der Arbeitnehmer seinen Lebensmittelpunkt vom Beschäftigungsort weg und begründet in seiner bisherigen Wohnung am Beschäftigungsort einen Zweithaushalt, sind diese Umzugskosten keine Werbungskosten, sondern Kosten der privaten Lebensführung.
Hinweis: Diese Regelungen wurden bereits durch das Schreiben des BMF (10.12.09, IV C 5-S 2352/0) umgesetzt.
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