EigZulG – Bei Kauf oder Bau ist Eile geboten
Die Abschaffung der Eigenheimzulage steht ganz oben auf der politischen Agenda. Da nach der Bundestagswahl alle Gesetzesvorhaben neu eingebracht werden müssen, wird Hauskäufern oder Bauherren jetzt wohl vermutlich noch ein letzter Aufschub gewährt. Als möglicher Änderungszeitpunkt könnte hierbei das Datum der Gesetzeseinbringung in Betracht kommen. Damit könnte nur noch in 2005 die Gelegenheit bestehen, sich acht Jahre lang Zuschüsse zum Erwerb des Eigenheims zu sichern.
Potenzielle Bauherren oder Erwerber von Eigenheimen sollten sich daher rasch entscheiden. Denn mit der Suche nach der entsprechenden Immobilie oder Baufirma kann einige Zeit vergehen. Maßgebend für die Zulage wird – wie bei Gesetzesänderungen in der Vergangenheit – das Datum des Bauantrags oder des notariellen Kaufvertrags sein.
Bei der Herstellung ist der Beginn der Baumaßnahmen entscheidend. Dies ist der Zeitpunkt, an dem der entsprechende Bauantrag bei der zuständigen Behörde eingeht. Bei genehmigungsfreien Vorhaben ist der Zugang der Bauunterlagen oder der Beginn der Bauarbeiten maßgebend. Dabei sollten mit Blick auf die Zeitnot bei der Eigenheimzulage formale Vorschriften beachtet werden. Denn wird der Bauantrag abgelehnt oder muss er grundlegend überarbeitet werden, gilt erst der spätere Termin der erneuten Einreichung.
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